Die Chargierten sind männliche Mitglieder der Schützengesellschaft mit einer besonderen Verantwortung.
Die Gruppe besteht aus dem Stabsfeldwebel, den Fähnrichen, den Oberjägern, dem Gardeoberjäger und dem Schützentaufmeister.
Diese werden vom Vorstand für die Dauer von drei Jahren ernannt.
Das Vorschlagrecht für den Stabsfeldwebel liegt beim Kommandeur, dem die Gruppe der Chargierten direkt unterstellt ist. Die Dienstzeit des Stabsfeldwebels, der die Gruppe der Chargierten führt, kann um jeweils drei weitere Jahre verlängert werden. Der Stabsfeldwebel führt zudem die Schützenumzüge an.
Fähnriche werden für eine einmalige dreijährige Dienstzeit ernannt. Sie dürfen zum Zeitpunkt Ihrer Ernennung das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben und müssen unverheiratet sein. Es sollte möglichst jede Kompanie einen Fähnrich stellen. Die Fähnriche führen die Fahnen der Gesellschaft bei allen offiziellen Anlässen.
Oberjäger können nur männliche Mitglieder der Gesellschaft für eine einmalige Dienstzeit von 3 Jahren werden. Die Ernennung erfolgt in der Reihenfolge ihres Eintritts in die Gesellschaft nach einer Mitgliedszeit von i.d.R. 25 Jahren.
Einer der nach drei Jahren ausscheidenden Oberjäger übernimmt im darauffolgenden Jahr die Position des Gardeoberjägers und führt unter dem Kommando des Gardeleutnants die Garde.
Der Schützentaufmeister nimmt neue Schützenschwestern und -brüder im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in die Schützengesellschaft auf. Die Schützentaufe findet während des Schützenfestes statt. Die Dienstzeit des Schützentaufmeisters kann verlängert werden.
Stabsfeldwebel:
Fähnriche:
Gardeoberjäger:
Oberjäger:
Taufmeister:
Heiner Dauber
Dirk Stelling, Marcel Schnackenberg, Henrik Wilshusen
Manfred Mühler
Enno Beermann, Harald Bube, Frank Pingel, Ulf Werner, Hartmut Kruppa
Horst Drost, Gert Erxleben, Karl-Heinz Imbusch, Jörg Burmester
Thomas Behrendt, Bernd Michaelis, Dieter Poppe, Thomas Bekken
Jens Paulsen